Auch für die Anerkennung einer internationalen Adoption müssen Sie in Deutschland gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen vorlegen. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Konformitätserklärung nach Art. 23 des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29. Mai 1993 oder um Schreiben von den ausländischen Behörden handeln. Entsprechende Übersetzungen aus dem Englischen und Spanischen übernehme ich gerne auch kurzfristig. Eine erste Kontaktaufnahme erfolgt am besten telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.