Als allgemein beeidigte Dolmetscherin für die dänische, englische und spanische Sprache bin ich in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen. Den Gerichten und Behörden in Schleswig-Holstein stehe ich dementsprechend auch kurzfristig zur Verfügung. Ebenso freue ich mich aber natürlich über Anfragen aus anderen Bundesländern. Zu diesem Zwecke werde ich auch in den Dolmetscher- und Übersetzerlisten der Landeskriminalämter der umliegenden Bundesländer geführt und jährlich auf meine Zuverlässigkeit überprüft.
Die Höhe des Honorars für Dolmetschereinsätze bei deutschen Gerichten und Behörden ist durch § 9 (3) des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) geregelt. Ähnliches gilt übrigens in Dänemark, wo das Justizministerium Richtlinien zur Vergütung von Dolmetscherdienstleistungen herausgegeben hat. Hier sind die Tarife entsprechend der Ausbildung des Dolmetschers gestaffelt.
Einige nützliche Informationen für Auftraggeber bei Behörden gibt der Ende 2017 vom BDÜ herausgegebene Flyer „Dolmetschen im Gemeinwesen“ (PDF).