Überbeglaubigung und Apostille

Beglaubigte Übersetzungen

Bei beglaubigten Übersetzungen, die im Ausland verwendet werden sollen, wird in manchen Fällen nach einer Überbeglaubigung oder Apostille verlangt.

Hierbei muss entweder das Originaldokument mit einer Überbeglaubigung oder Apostille versehen werden oder die beglaubigte Übersetzung oder beides.

Überbeglaubigung oder Apostille auf dem Original

Über das Verfahren zur Beantragung einer Überbeglaubigung oder Apostille zu Ihrer Urkunde informiert Sie in der Regel die Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat.

Nützliche Informationen hierzu finden Sie auch beim Auswärtigen Amt:

Informationen zum internationalen Urkundenverkehr

FAQ Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden

Merkblatt „Deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland“

Möchten Sie ein Führungszeugnis im Ausland vorlegen, finden Sie entsprechende Informationen beim Bundesamt für Justiz.

Die Urkunde sollte vor der Übersetzung mit der Überbeglaubigung oder Apostille versehen werden, da die Überbeglaubigung und / oder Apostille ebenfalls übersetzt wird.

Einen Scan Ihrer Urkunde können Sie mir gerne per E-Mail oder über das Kontaktformular zukommen lassen, um einen Kostenvoranschlag zu erhalten.

Überbeglaubigung oder Apostille für die beglaubigte Übersetzung

In einigen Fällen soll auch die beglaubigte Übersetzung mit einer Überbeglaubigung oder Apostille versehen werden. In meinem Fall erhalten Sie diese durch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht, an dem ich als Übersetzerin ermächtigt bin. Nach schriftlicher Antragstellung sollten Sie Überbeglaubigung und Apostille dort innerhalb von zwei Wochen erhalten. Es wird eine geringe Gebühr (zurzeit 20,00 EUR) fällig.

Das Gericht hat ein Merkblatt für die Beantragung von Überbeglaubigungen und Apostillen herausgegeben, in dem die Beantragung der Überbeglaubigung und / oder Apostille Schritt für Schritt erklärt wird.

Bei Bedarf kann ich Ihnen bei der Beantragung von Überbeglaubigung und Apostille natürlich behilflich sein. In diesem Falle können Sie zum Beispiel unter Weitere Mitteilungen in das Kontaktformular eintragen, dass Sie eine Überbeglaubigung oder Apostille für die Übersetzung benötigen. Nach Rücksprache schicke ich die beglaubigte Übersetzung dann direkt an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.