Bestätigungsvermerk

Beglaubigte Übersetzungen

Gemäß § 80 des Gesetzes zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz sind von mir erstellte beglaubigte Übersetzungen mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen:

Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung aus der deutschen / dänischen / englischen / spanischen Sprache wird bescheinigt.

Ort, Datum, Unterschrift

Für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein ermächtigte Übersetzerin für die dänische / englische / spanische Sprache.

Ist die Ausgangssprache Deutsch, wird der Bestätigungsvermerk auch in die jeweilige Zielsprache übersetzt.