Gemäß § 80 des Gesetzes zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz sind von mir erstellte beglaubigte Übersetzungen mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen:
Die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung aus der deutschen / dänischen / englischen / spanischen Sprache wird bescheinigt.
Ort, Datum, Unterschrift
Für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein ermächtigte Übersetzerin für die dänische / englische / spanische Sprache.
Ist die Ausgangssprache Deutsch, wird der Bestätigungsvermerk auch in die jeweilige Zielsprache übersetzt.