Beglaubigte Übersetzungen aus dem Dänischen

Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen aus dem Dänischen werden typischerweise für die folgenden Dokumente angefragt:

Personenstandsurkunden

  • Fødselsattest (Geburtsurkunde)
  • Dåbsattest (Taufschein)
  • Attestation af navneændring (Bestätigung einer Namensänderung)
  • Vielsesattest (Eheurkunde, früher Heiratsurkunde)
  • Partnerskabsattest (Partnerschaftsurkunde)
  • Personattest (ab 2017, Bescheinigung persönlicher Daten)

Sonderfall Sterbeurkunden

Sterbeurkunden werden den Angehörigen in Dänemark oft nicht ausgehändigt, sondern direkt dem Nachlassgericht zugestellt. Verlangt zum Beispiel ein deutsches Gericht nach einer dänischen Sterbeurkunde, sollte man sich daher erkundigen, ob stattdessen der Erbschein (skifteretsattest) vom dänischen Nachlassgericht vorgelegt werden kann. Auch dieser enthält in den meisten Fällen die benötigten Angaben.

Außerdem kann man sich seit 2017 in Dänemark ein sogenanntes „Personattest“ ausstellen lassen. Wenn auch noch relativ unbekannt (siehe zum Beispiel Artikel im Kristeligt Dagblad vom 25.11.2017), ist in dieser Bescheinigung persönlicher Daten bei Verstorbenen auch der Todestag vermerkt.

Familiensachen

  • Separationsbevilling (Bewilligung des Getrenntlebens)
  • Skilsmissebevilling (Scheidungsurteil)
  • Einkommensnachweise wie z.B. lønseddel (Gehaltsabrechnung)

Ausbildung, Studium und Beruf

  • Eksamensbevis (Abschlusszeugnis / Diplom)
    → ggf. mit Diploma Supplement
  • Tilladelse til selvstændig virke som læge fra Sundhedsstyrelsen (Zulassung vom dänischen Gesundheitsamt für die selbstständige Tätigkeit als Arzt / Ärztin)
  • Autorisation som sygeplejerske (Zulassung als Krankenschwester)
  • Ansættelseskontrakt (Arbeitsvertrag)
  • Lønseddel (Gehaltsabrechnung)

Unternehmensgründung und Identifikation gegenüber deutschen Banken

  • Selskabsrapport fra Erhvervsstyrelsen (Unternehmensbericht aus dem Zentralen Unternehmensregister der dänischen Gewerbebehörde)
  • Vedtægter (Satzung)

Die Übersetzung solcher Dokumente übernehme ich gerne kurzfristig.

Eine erste Kontaktaufnahme erfolgt am besten telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Globus

Übersetzung eines International Baccalaureate Diploma

Beglaubigte Übersetzungen

Das International Baccalaureate Diploma kann in bestimmten Fällen in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden.

Informationen über die Bedingungen, unter denen das IB Diploma in Deutschland anerkannt wird und zur Umrechnung der Noten finden Sie in der Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i.d.F. vom 02.03.2017).

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres IB Diplomas in Auftrag geben möchten, erreichen Sie mich per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Weitere Links:

Informationen zur Anerkennung des IB-Diploma in Deutschland beim DAAD

Prüfung und Bestätigung fremder Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Gelegentlich werde ich gefragt, ob ich von anderen erstellte Übersetzungen beglaubigen kann.

Nach § 80 (3) Gesetzes zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz ist dies ausdrücklich erlaubt.

Dennoch nehme ich solche Aufträge eher ungerne an, da die Prüfung und Überarbeitung einer Übersetzung im schlimmsten Falle mehr Aufwand bedeutet als eine Neuerstellung. Dies liegt nicht nur an eventuellen Übersetzungsfehlern sondern daran, dass Außenstehende meist mit den Vorgaben für die beglaubigte Übersetzungen von Urkunden nicht vertraut sind und somit nicht genau wissen, wie beispielsweise mit den Bezeichnungen ausländischer Institutionen, der Formatierung, Stempeln, handschriftlichen Eintragungen und sonstigen Auffälligkeiten umzugehen ist.

Zudem ist es oft schwer, sich einen Überblick über den bevorstehenden Aufwand zu verschaffen und somit vorab einen festen Preis zu nennen. Wenn nach Stundenaufwand abgerechnet wird, kann die Übersetzung aber auch deutlich teurer werden als erwartet.

Dementsprechend möchte ich grundsätzlich davon abraten, eine Übersetzung selbst zu erstellen, um sie dann nachträglich mit einem „Stempel“ versehen zu lassen.

Wenn Sie trotzdem gerne eine Einschätzung zur Prüfung und nachträglichen Beglaubigung einer bereits vorliegenden Übersetzung hätten, schicken Sie mir diese am besten per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Kostenübernahme bei Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Beglaubigte Übersetzungen

Wer in Deutschland einen Antrag auf die Anerkennung seines ausländischen Berufsabschlusses stellen möchte, muss gemäß § 5 im Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG) mindesten seine im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweise und Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse) in beglaubigter Übersetzung vorlegen, in manchen Fällen auch einen Identitätsnachweis. Bei reglementierten Berufen ist gemäß § 12 BQFG außerdem eine beglaubigte Übersetzung der Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat vorzulegen.

Wenn man einen Antrag auf Anerkennung seiner ausländischen Qualifikation stellen möchte, ist sicherlich die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter interessant. Hierzu informiert die Bundesregierung auf ihrem Informationsportal Anerkennung in Deutschland:

„Bei der Durchführung von Anerkennungsverfahren können Kosten entstehen, die von den Antragstellenden selbst zu tragen sind (zum Beispiel Gebühren für Übersetzungen und Beglaubigungen, Kosten für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme). Die Agenturen für Arbeit beziehungsweise die Jobcenter übernehmen diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen.

Bevor ein Antrag auf Berufsanerkennung gestellt wird, sollte mit der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter geklärt werden, ob die anfallenden Kosten übernommen werden können. Die Kostenübernahme ist besonders davon abhängig, ob eine Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Für Arbeitslose und Arbeitsuchende können die Kosten für ein Anerkennungsverfahren, zum Beispiel die für Übersetzungen, Beglaubigungskopien und Gebühren, im Rahmen des sogenannten Vermittlungsbudgets übernommen werden.“

Bevor man also die Übersetzung seiner Zeugnisse in Auftrag gibt, lohnt es sich eventuell, mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter Rücksprache zu halten.
Gerne stelle ich für die Kostenübernahme eine Rechnung nach § 11 JVEG aus.

Informationen zur Einstufung ausländischer Bildungsnachweise gibt das Portal anabin. Zum Thema Anerkennungsverfahren beraten die Beratungsstellen des IQ-Netzwerks.
Einen ersten Überblick gibt außerdem der Artikel So läuft die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, erschienen am 19. Februar 2016 in der Süddeutschen Zeitung.