Gerichte und Behörden erkennen Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente in den meisten Fällen nur an, wenn die Übersetzung von einem ermächtigten Übersetzer erstellt und beglaubigt worden ist. Hierbei bestätigt der Übersetzer durch seine Unterschrift, dass die von ihm erstellte Übersetzung vollständig und korrekt ist, damit diese im offiziellen Zusammenhang verwendet werden kann.
Wer darf beglaubigte Übersetzungen erstellen?
Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einem Übersetzer erstellt werden, der bei einem Gericht allgemein beeidigt, öffentlich bestellt oder ermächtigt worden ist.
Die unterschiedlichen Bezeichnungen sind darauf zurückzuführen, dass die Bundesländer jeweils eigene Dolmetschergesetze haben, die verschiedene Begriffe verwenden. Alle ermächtigten Übersetzer sind aber zentral in der Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen erfasst. Übersetzungen, die von den dort aufgeführten Übersetzern erstellt und beglaubigt worden sind, werden in der Regel bundesweit anerkannt.
Wichtig ist, dass Sie bei der Suche in der Datenbank nach einem Übersetzer und nicht nach einem Dolmetscher suchen, denn auch wenn viele Dolmetscher gleichzeitig als Übersetzer ermächtigt sind, ist ein Dolmetscher zunächst nur für die mündliche Übertragung vor Gericht beeidigt und darf nicht per se auch Übersetzungen beglaubigen.
Meine Qualifikation
Ich selbst bin durch die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes dazu ermächtigt worden, beglaubigte Übersetzungen aus dem Dänischen, Englischen und Spanischen ins Deutsche und vice versa anzufertigen.
Ich bin seit 2011 als Übersetzerin ermächtigt und übersetze seither sowohl für Gerichte als auch für Privatpersonen, die eine beglaubigte Übersetzung meist zur Vorlage beim Standesamt, bei Universitäten oder zum Beispiel bei ihrer Krankenkasse benötigen. Die Anforderungen der meisten Stellen an beglaubigte Übersetzungen sind mir daher bekannt. Im April 2015 habe ich zusätzlich die Fortbildung Urkundenübersetzen beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. in Köln belegt.
Als professionelle Übersetzerin verfüge ich natürlich auch über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
Kontakt
Wenn Sie darüber nachdenken, eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag zu geben, erhalten Sie in den folgenden Beiträgen erste Informationen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, erreichen Sie mich am besten per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Auf Angebotsanfragen kann ich meist innerhalb von ein paar Stunden reagieren und erstelle Ihnen Ihre beglaubigte Übersetzung in der Regel innerhalb weniger Tage nach Beauftragung.