Für die Anmeldung zur Eheschließung müssen beim Standesamt oft Dokumente in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Das Standesamt Hamburg-Eimsbüttel zum Beispiel informiert darüber, dass ausländische Urkunden nur mit deutscher Übersetzung oder in internationaler Form akzeptiert werden. Ausländische Urkunden müssen außerdem grundsätzlich mit einer Legislation oder Apostille versehen sein. Welche Dokumente genau vorgelegt werden müssen, sollten Sie direkt mit dem zuständigen Standesamt klären.
Allgemeine Informationen zur Eheschließung und den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt. Genaueres erfahren Sie oft bei den Botschaften. Für die Eheschließung zwischen deutschen und ecuadorianischen Verlobten zum Beispiel hat die deutsche Botschaft in Quito ein Merkblatt herausgegeben. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen für eine Heirat in Deutschland typischerweise benötigt werden. In der Regel müssen demnach beim deutschen Standesamt die folgenden Übersetzungen vorgelegt werden:
- Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
- Stammdaten vom ecuadorianischen Standesamt (Datos de filiación, entspricht in etwa einer Meldebescheinigung) mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
- Bei Vorehe: Heiratsurkunde der ersten Ehe mit Randvermerk und Scheidungsurteil – beides mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Bei einem Todesfall muss die Sterbeurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
Die Übersetzung entsprechender Dokumente übernehme ich gerne kurzfristig, wenn Sie mir einen Scan Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über das Kontaktformular zukommen lassen. Insbesondere aufgrund der schlechten Lesbarkeit handschriftlicher Einträge in lateinamerikanischen Geburtsurkunden werde ich Sie bei Bedarf bitten, mir auch das Orginal vorzulegen.
Es ist auch möglich, Ihre im Ausland geschlossene Ehe beim deutschen Standesamt registrieren zu lassen. Hierfür benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde bzw. Eheurkunde, die abhängig vom Land mit einer Legislation oder Apostille versehen sein muss. Weitere Informationen finden hierzu finden Sie beim Auswärtigen Amt. Wurde Ihr Kind im Ausland geboren, können Sie außerdem die Geburt beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen. Dies kann notwendig sein, wenn das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen soll, Sie die Namensführung nach deutschem Recht beurkunden lassen wollen oder eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen möchten. Weitere Informationen hierzu finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der Freien und Hansestadt Hamburg.